Tipps
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Erkundigen Sie Sich stets nach der Qualifikation und dem Beruf des Sachverständigen.
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist rechtlich geschützt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird von der bestellenden Institution überwacht.
Sollte es zu Ihrem Problem am Bau zum Streit kommen, gibt es verschiedene Wege wie hiermit umgegangen werden kann.
Sie können einen Schlichtungsversuch oder eine Mediation durchführen lassen.
Sie können ein Schiedsgutachten erstellen lassen, das für die Parteien bindende Wirkung erlangt.
Sie können ein Beweissicherungsverfahren durch ein Gericht einleiten lassen. Bis zu einem maßgeblichen Betrag in Höhe von 5.000 € sind hierfür die Amtsgerichte zuständig. Bei höheren Beträgen wird ein Landgericht tätig.
Zur Information: Sie dürfen in einem Rechtsstreit alle Unterlagen an das Gericht einreichen, die zur Darstellung Ihrer Sichtweise dienen.
Ein Sachverständiger kann eine Rechtsberatung im Regelfall nicht ersetzen.